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Anlage 1.1.1 zur KAO

Arbeitsvertrag

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Zwischen
Adresse:
vertreten durch
nachstehend Dienstgeber genannt,
und
Frau/Herrn1# , geboren am
Adresse:
nachstehend Beschäftigte/Beschäftigter2# genannt, wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
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§ 1
Art des Anstellungsverhältnisses

Frau/Herrn3# , wird ab
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auf unbestimmte Zeit
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für die Zeit bis zum
Grund:
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als Beschäftigte/Beschäftigter4# mit einer dienstlichen Inanspruchnahme von v. H.
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als geringfügig Beschäftigte/Beschäftigter5# mit einer dienstlichen Inanspruchnahme von v. H. Sofern eine Überschreitung der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV festgelegten Entgeltgrenze absehbar ist, verpflichten sich die Vertragsparteien, über eine Anpassung des Arbeitsvertrages zu verhandeln.
in der Tätigkeit als
bei angestellt.
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§ 2
Anstellungsgrundlagen

Für das Arbeitsverhältnis gelten die Bestimmungen der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO) sowie der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Dienstvereinbarungen nach § 36 MVG.Württemberg in der jeweils geltenden Fassung. Im Übrigen gelten die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Landeskirche und Diakonie in Württemberg.
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§ 3
Ausschlussfrist

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Fälligkeit von dem/der Beschäftigten oder vom Dienstgeber in Textform geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.
Eine Verkürzung der Geltendmachungsfrist gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 der Reisekostenordnung (RKO) ist abweichend von § 4 Abs. 5 Satz 2 RKO nur durch Dienstvereinbarung gem. § 36 MVG.Württemberg möglich.
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§ 4
Entgelt

Die Eingruppierung erfolgt gemäß Anlage 1.2.1 KAO in Entgeltgruppe Stufe (Vergütungsgruppenplan , Fallgruppe ).
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§ 5
Probezeit

Die Probezeit beträgt . Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jeder Seite mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden (§ 34/§ 30 KAO6#).
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§ 6
Besondere Vereinbarungen

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§ 7
Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
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§ 7
Sonstiges

Die/Der Beschäftigte7# erhält
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eine Ausfertigung dieses Arbeitsvertrags
(Ort, Datum)
(Dienstgeber)
(Ort, Datum)
(Beschäftigte/Beschäftigter8# )
Ich bestätige den Empfang einer Ausfertigung des Arbeitsvertrages und der weiteren in § 7 genannten Dokumente:
(Ort, Datum)
(Beschäftigte/Beschäftigter9#)

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1 ↑ Nicht Zutreffendes bitte streichen
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2 ↑ Nicht Zutreffendes bitte streichen
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3 ↑ Nicht Zutreffendes bitte streichen
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4 ↑ Nicht Zutreffendes bitte streichen
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5 ↑ Nicht Zutreffendes bitte streichen
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6 ↑ Nicht Zutreffendes bitte streichen
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7 ↑ Nicht Zutreffendes bitte streichen
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8 ↑ Nicht Zutreffendes bitte streichen
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9 ↑ Nicht Zutreffendes bitte streichen